
Durch die Einführung des Gesundheitsfonds und den damit einhergehenden Änderungen der finanzielllen Ressourcen der Kostenträger sind viele Verträge zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen auf den "Prüfstein" gekommen und wurden neu bewertet.
Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Vertretern der GOA und Vertretern der Ersatzkassen wurde zum 01.10.2009 Einigung über die Fortführung der Verträge zum ambulanten Operieren erzielt.

